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Zusammenfassung
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Soll eine psychologische Psychotherapie nach 30 Sitzungen (oder nach Ablauf der Kostengutsprache) fortgesetzt werden, biete ich die Durchführung der notwendigen psychiatrischen Fallbeurteilung an. Mir ist es ein Anliegen diese professionell, unkompliziert und schnell durchzuführen. Der Termin findet in der Regel online (via Zoom) statt, sodass die Leistung auch für Praxen aus anderen Kantonen erbracht werden kann.
Ebenfalls stelle ich Anordnungen für psychologische Psychotherapie aus.
Die Fallbeurteilung wird durch die Grundversicherung gedeckt.
Abklärung von Persönlichkeitsstörungen (keine Psychotherapie) mittels standardisierter Fragebögen (SKID II)
Die Behandlung wird durch die Grundversicherung gedeckt.
Als Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie behandle ich das gesamte Spektrum an psychischen Erkrankungen bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern.
Ich arbeite eklektisch mit Elementen aus Verhaltenstherapie, Schematherapie, Positiver Psychologie und dem Achtsamen Selbstmitgefühl («Mindful self-compassion»). Dabei ist mir wichtig den Menschen unvoreingenommen zu begegnen und nicht nur Probleme in den Behandlungsfokus zu nehmen, sondern auch Stärken zu erkennen und diese zu fördern.
Die Behandlung wird durch die Grundversicherung gedeckt.
Eine Psychopharmakotherapie kann, je nach Krankheitsbild, notwendig, fakultativ, aber auch nicht indiziert sein. Falls eine Psychopharmakotherapie sinnvoll ist, gibt es meistens verschiedene Optionen.
Patientinnen und Patienten, die ich in Einzeltherapie behandle, erhalten bei mir gleichzeitig auch eine pharmakotherapeutische Beratung.
Es kann sich auch die Notwendigkeit ergeben, dass Patientinnen und Patienten, die bereits bei selbstständig tätigen Psychologeninnen oder Psychologen in psychotherapeutischer Behandlung sind, eine zusätzliche ärztliche Behandlung für die Pharmakotherapie benötigen. Ich berate Sie hierbei gerne.
Die Behandlung wird durch die Grundversicherung gedeckt.
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